| Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
rent-cocktailz.de
1.
Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von rent-cocktailz.de,
vertreten durch Patrick Franz, Heinrich-Lübke-Str.17, 59065
Hamm erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Annahme der
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des anderen Vertragsteils unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen,
die zwischen rent-cocktailz.de und dem anderen Vertragsteil zwecks
Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
2.
Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote von rent-cocktailz.de sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen
für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung von rent-cocktailz.de.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Das Bar- und Servicepersonal
von rent-cocktailz.d ist nicht befugt, mündlich Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
3.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag
bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang
der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch rent-cocktailz.de.
4.
Miete von technischen Geräten (Kaffeemaschine, Wasserkocher
usw.)
Die technischen Geräte werden in einwandfreiem Zustand angeliefert.
Davon hat sich der Auftraggeber zu überzeugen. Sollten nach
Veranstaltungsschluss Mängel an den zuvor einwandfreien Geräten
festgestellt werden, so behält sich rent-cocktailz.de vor,
die entstandenen Reparatur und evtl. Fahrtkosten in vollem Umfang
in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maschinen
nicht vom Personal von rent-cocktailz.de bedient wurden.
5.
Preise
(1) Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
Sofern sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung ein
Preis nicht ergibt, gilt der Preis gemäß der aktuellen
Angebotsliste von rent-cocktailz.de.
(2) rent-cocktailz.de behält sich das Recht vor, bei Verträgen
mit einem mehr als 12 Monate im Voraus liegenden Lieferungs-/Leistungstermin
den Gesamtpreis entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen
für Personal oder Materialpreise zu erhöhen. Beträgt
die Erhöhung mehr als 25 % des vereinbarten Preises, so hat
der Auftraggeber ein Kündigungsrecht.
(3) Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart,
Lager ( Hamm, Heinrich-Lübke-Str.17) einschließlich normaler
Verpackung.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Sie
ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist rent-cocktailz.de
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu
fordern.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von rent-cocktailz.de anerkannt sind.
7.
Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung
am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich
nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten
werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen.
8.
Technische Voraussetzungen (nur Messestand)
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit
(Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke
und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche)
benötigt. Direkt an der Bar ist eine kleine Spülgelegenheit
für Cocktailshaker etc. erforderlich.
9.
Arbeitszeiten, Überstunden
Die Tages- und Stundenhonorare für Barkeeper, Hostessen etc.
beziehen sich auf die im Kostenvoranschlag angegebene Bewirtungszeit.
Bei darüber hinausgehendem Einsatz wird jede Mehrstunde für
den Barkeeper mit Euro (VHB)und für eine Hostess mit Euro (VHB)
berechnet.
10. Übernachtungen
(1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters
und werden - sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar
auf seine Rechnung vorgenommen hat - mit der Gesamtrechnung abgerechnet.
(2) Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am
Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten
Veranstaltungstag oder am Tag danach.
11.
Messe-/Parkausweise
Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal
sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12.
Versicherungen
Die von rent-cocktailz.de in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände,
insbesondere Cocktail-Mixer, Bar , Musikanlage etc., werden durch
den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von rent-cocktailz.de
gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind
ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.
13.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich
Gläser werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis
in Rechnung gestellt.
14.
Mietbedingungen für Gläser
Der Mietpreis ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag und wird ebenso
verrechnet, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder
unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht
termingerecht innerhalb der regionalen Öffnungszeiten zurückgegeben,
verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum
Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird
die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro
Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind vorbehalten. Glas, Porzellan und Besteck
werden nach der Rückgabe aus lebensmittelrechtlichen Gründen
grundsätzlich gegen Entgelt von rent-cocktailz.de gereinigt.
Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behalten wir uns
vor.
Transport - Anlieferung - Abholung
Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung
berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.
Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum
hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von
ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang
muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden.
Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht
anwesend sein, wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen
und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige
Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters.
Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung
einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau zu versichern.
Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind
im Mietpreis nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware in bar
fällig. Bei Neukunden kann eine Depotgebühr erhoben werden,
die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle vergütet
wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums
abgesagt, kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten
und/oder Mietausfall berechnet werden.
Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von
der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rücknahme
erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen
erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt
werden können. Die Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte
Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis
berechnet.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamm.
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